Jahresabschluss
Erstellung ihres Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss eines Unternehmens umfasst die stichtagsbezogene Bilanz, die die Vermögensstruktur des Unternehmens darstellt, die zeitraumbezogene Gewinn- und Verlustrechnung, die den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens widerspiegelt und bei Kapitalgesellschaften den Anhang, der rechnungslegungsrelevante Informationen enthält.
Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist für verschiedene Adressaten bestimmt. Er ist für das Finanzamt Grundlage der Besteuerung des Unternehmens, Banken fordern ihn zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit an und schließlich zeigt er dem Unternehmen auf, wie erfolgreich das Geschäftsjahr abgeschlossen wurde.
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss auf Grundlage der von uns bzw. von Ihnen geführten Finanzbuchhaltung. Dabei berücksichtigen wir die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und nutzen einen unter dem Aspekt der Steueroptimierung möglichen Gestaltungsspielraum aus.
Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss in gekürzter Form beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Wir erstellen für Sie die zu veröffentlichenden Daten und veranlassen die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger.
Erstellung der Gewinnermittlung
Freiberufler und Kleinunternehmer sind regelmäßig nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Finanzverwaltung benötigt jedoch von diesen Steuerpflichtigen eine Gewinnermittlung, die als Besteuerungsgrundlage dient. Auch für die Erstellung einer solchen Gewinnermittlung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.