Ersetzendes Scannen
Jeder Unternehmer stellt sich die Frage, ob digitalisierte Papierbelege, die elektronisch weiterverarbeitet werden, vernichtet werden können. Ja, das ist prinzipiell möglich. Dabei spricht man vom sogenannten "Ersetzenden Scannen". Das Papier kann dann entsorgt werden, wenn sowohl für den Scan-Prozess als auch für die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausgeschlossen werden können.
Eine wichtige Voraussetzung für das ersetzende Scannen ist somit eine saubere Dokumentation der Prozesse in einer Verfahrensdokumentation.
Mit dem Video wird Ihnen gezeigt, unter welchen Voraussetzungen Sie die Originalbelege nach dem Scannen vernichten können: