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Unsere Leistungen

Ob Privatperson oder Unternehmer - Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot.

Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden, bearbeiten Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung, Ihren Jahresabschluss sowie Ihre Steuererklärungen. Wir beraten Sie bei Ihrer Unternehmensgründung und wichtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Konzept zur Vermögensübertragung.

Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. Nahezu jede Handlung in Ihrem Erwerbsleben, in Ihrem Unternehmen oder auf Ihrer Vermögensebene löst steuerliche Konsequenzen unterschiedlicher Art aus.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen diese steuerlichen Konsequenzen darzulegen und mit Ihnen zusammen Ihre Handlungen steueroptimiert zu planen.

Jahresabschluss

Erstellung ihres Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss eines Unternehmens umfasst die stichtagsbezogene Bilanz, die die Vermögensstruktur des Unternehmens darstellt, die zeitraumbezogene Gewinn- und Verlustrechnung, die den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens widerspiegelt und bei Kapitalgesellschaften den Anhang, der rechnungslegungsrelevante Informationen enthält.

Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist für verschiedene Adressaten bestimmt. Er ist für das Finanzamt Grundlage der Besteuerung des Unternehmens, Banken fordern ihn zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit an und schließlich zeigt er dem Unternehmen auf, wie erfolgreich das Geschäftsjahr abgeschlossen wurde.

Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss auf Grundlage der von uns bzw. von Ihnen geführten Finanzbuchhaltung. Dabei berücksichtigen wir die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und nutzen einen unter dem Aspekt der Steueroptimierung möglichen Gestaltungsspielraum aus.

Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Aus Gründen des Gläubigerschutzes sind Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss in gekürzter Form beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Wir erstellen für Sie die zur Veröffentlichung oder Hinterlegung notwendigen Daten und veranlassen die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger.

Erstellung der Gewinnermittlung

Freiberufler und Kleinunternehmer sind regelmäßig nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Finanzverwaltung benötigt jedoch von diesen Steuerpflichtigen eine Gewinnermittlung, die als Besteuerungsgrundlage dient. Auch für die Erstellung einer solchen Gewinnermittlung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie sämtliche  Steuererklärungen, die Ihren privaten wie auch unternehmerischen Bereich betreffen. Unser Leistungsspektrum beinhaltet insbesondere folgende Steuererklärungen:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Wenn wir für Sie eine Steuererklärung anfertigen, bieten wir Ihnen hierbei ein ganzheitliches Konzept. So endet unsere steuerliche Betreuung nicht mit der Abgabe der Steuererklärung. Auch über diesen Zeitraum hinaus wahren wir Ihre steuerlichen Interessen, indem wir Rückfragen des Finanzamtes klären, die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide prüfen und, falls notwendig, Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide einlegen.

Lohnbuchhaltung

Wenn in Ihrem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt werden, haben Sie unterschiedliche Melde- und Zahlungsverpflichtungen. Ihre Arbeitnehmer erhalten monatlich eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, in der ausgehend vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge sowie der an den Arbeitnehmer auszuzahlende Nettobetrag dargestellt sind.

Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst die Lohnbuchhaltung auch die Anmeldung der Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt, die Anmeldung der Sozialversicherungsbeiträge bei den verschiedenen Krankenkassen sowie die Meldung der Arbeitsentgelte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.

Beim Abzug der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich kontinuierlich ändern. Unsere Mitarbeiter werden hinsichtlich dieser Änderungen ausführlich geschult. So können wir Ihnen eine umfassende Lohnbuchhaltung anbieten, die allen Anforderungen gerecht wird.

Über die eigentliche Lohnbuchhaltung hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei den regelmäßig stattfindenden Prüfungen durch das Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger zur Verfügung.

Für eine digitale Zusammenarbeit zur Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung können Sie sich in unserer "Digitalen Welt" informieren.

Wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung selbst erstellen möchten, können wir Ihnen eine Mandantenanbindung über unser "BSK-asp" mit der entsprechenden Software DATEV LODAS comfort anbieten.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück des betrieblichen Rechnungswesens. Mit ihrer Hilfe können wir die Ertragssituation Ihres Unternehmens einschätzen, Ihren Zahlungsverkehr überwachen sowie die monatlich bzw. vierteljährlich zu entrichtende Umsatzsteuer-Vorauszahlung ermitteln.

Bei der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung können wir Ihnen verschiedene Bearbeitungswege anbieten. Sie können uns die notwendigen Belege klassisch in Papierform überlassen oder stellen uns Ihre Belege in digitaler Form zur Verfügung. Nachdem wir die Finanzbuchhaltung erstellt haben, stellen wir Ihnen verschiedene Auswertungen zur Verfügung, die von essentieller Bedeutung für Ihre unternehmerischen Handlungen sind.

Für eine digitale Zusammenarbeit zur Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung können Sie sich in unserer "Digitalen Welt" informieren.

Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen möchten, können wir Ihnen eine Mandantenanbindung über unser "BSK-aspmit der entsprechenden Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen anbieten.

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens dar. Mit ihrer Hilfe werden die in dem Unternehmen angefallenen Kosten den einzelnen Abteilungen, Projekten, Produkten oder Dienstleistungen zugeordnet.

Die Kostenrechnung liefert Ihnen wichtige Informationen über die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Durch die Zuordnung der Kosten können Stellschrauben zur Verbesserung der Rentabilität identifiziert werden.

Darüber hinaus dient die Kostenrechnung der Kalkulation von Angebotspreisen für Ihre Produkte und Dienstleistungen.

Durch einen Vergleich der geplanten Sollkosten mit den tatsächlich angefallenen Istkosten der einzelnen Abteilungen, Projekte, Produkte oder Dienstleistungen kann die Kostenrechnung als ein effizientes Controllinginstrument genutzt werden.

Wenn Sie Ihre Finanzbuchführung selbst erstellen, helfen wir Ihnen bei der Implementierung der Kostenrechnung in Ihr betriebliches Rechnungswesen. Sehen Sie sich auch die weiteren Informationen zu unserem BSK-asp an.

Existenzgründung

Mit der Entscheidung sich selbständig zu machen, betreten Sie neues Terrain. Damit Sie in diesem Terrain Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen können, unterstützen wir Sie tatkräftig.

Wir klären Sie über notwendige Meldepflichten und Behördengänge auf, informieren Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und Ihren Sozialversicherungsstatus und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Finanzierungskonzept, bei dem auch die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung geprüft wird.

Als Fundament einer erfolgreichen Unternehmensgründung kann der Businessplan gesehen werden. Er dient nicht nur den Banken als Entscheidungsgrundlage für die Kreditgewährung sondern insbesondere auch Ihnen, um Ihr zukünftiges Unternehmen detailliert zu planen. Im Businessplan wird die Geschäftsidee zu Papier gebracht, die Chancen und Risiken des Marktes analysiert sowie das Investitionsvolumen und der Finanzierungsbedarf ermittelt. Auf Grundlage einer realistischen Einschätzung wird der Businessplan um eine Planungsrechnung ergänzt, die das Erfolgspotential der Geschäftsidee widerspiegelt. Bei der Konzeptionierung Ihres Businessplanes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unternehmensberatung

Als Unternehmer haben Sie täglich zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Viele dieser Entscheidungen haben unmittelbaren Einfluss auf die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens und müssen deshalb genau überlegt sein.

Auch wenn Sie Ihr Unternehmen am besten kennen und es keinen besseren Entscheidungsträger als Sie gibt, benötigen Sie dennoch bei einigen Entscheidungen fachmännische Unterstützung. Diese erhalten Sie durch uns.

Wir begleiten Sie in jeder Unternehmenssituation. Planen Sie eine Expansion, konzipieren wir mit Ihnen zusammen einen Investitionsplan sowie ein Finanzierungskonzept auf Grundlage eines Businessplans und berechnen verschiedene Ertrags- und Liquiditätsszenarien. Befindet sich Ihr Unternehmen in Schieflage, helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Möchten Sie Ihr Unternehmen veräußern, unterstützen wir Sie bei den Verkaufsverhandlungen.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensübertragung

Der Aufbau eines Unternehmens ist nicht selten das Lebenswerk eines einzelnen Menschen. Dieses Lebenswerk möchte er in guten Händen wissen. Die Unternehmensnachfolge sollte deshalb umsichtig und weitblickend geplant werden. Dabei sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, nicht zuletzt die Versorgung des übergebenden Unternehmers.

Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Unternehmens, sei es durch Verkauf oder aber auch durch eine Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei zeigen wir Ihnen verschiedene Durchführungswege auf, die eine angemessene Versorgung für Sie, aber auch die erfolgreiche Fortführung des zu übertragenden Unternehmens steueroptimiert ermöglichen sollen.

Unternehmenserwerb

Die Fortführung eines etablierten Unternehmens ist eine große Herausforderung. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vor der Übertragung analysieren wir zunächst das Unternehmen. Diese Analyse dient Ihnen als Grundlage für Ihre Entscheidung, ob das Unternehmen tatsächlich erworben oder der Erwerbswille aufgrund negativer Erfolgsaussichten aufgegeben werden sollte.

Kommt es zu einer positiven Erwerbsentscheidung, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes auf Grundlage eines aussagekräftigen Businessplanes. Dabei werden die gewonnenen Daten aus der Unternehmensanalyse herangezogen und vorhandenes Verbesserungspotential sowie das notwendige Investitionsvolumen identifiziert.

Über den Erwerbsvorgang als solchen hinaus, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Fragen des betrieblichen Rechnungswesens zur Seite, um den Unternehmensübergang reibungslos zu ermöglichen.

Schenkung

Eine Schenkung ist eine Vermögensübertragung unter Lebenden. Größere Vermögen können bereits zu Lebzeiten steuerfrei übertragen werden.

Die Höhe der Steuerfreiheit richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Schenkers zum Beschenkten und dem sich daraus resultierenden Schenkungsteuer-Freibetrag. Dieser Freibetrag lebt nach zehn Jahren wieder neu auf, sodass nach Ablauf von zehn Jahren weiteres Vermögen bis zur Höhe des Schenkungsteuer-Freibetrages auf die gleiche Person steuerfrei übertragen werden kann.

Der den Schenkungsteuer-Freibetrag übersteigende Betrag einer oder mehrerer Schenkung/en innerhalb von zehn Jahren ist steuerpflichtig und vom Beschenkten zu übernehmen. Zur Optimierung von Vermögensübertragungen unter Lebenden stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Erbschaft

Eine frühzeitig festgelegte Nachlassregelung ist eine gute Voraussetzung für einen ruhigen und pietätvollen Ablauf der Erbschaft und gibt dem Erblasser die Sicherheit, alles für seine Hinterbliebenen vorbereitet zu haben.

Dies sollte auch beinhalten, dass die Erbschaft steueroptimiert geregelt wurde, damit möglichst viel des vorhandenen Vermögens in den Händen der Erben verbleibt.

Wir möchten Ihnen hierbei gerne behilflich sein und eine umfassende steuerlich optimale Nachlassregelung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse vorschlagen.